2009-08-14: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Paepcke, Ursula, Karlsruhe, *02.06.1965; Pester, Karsten, Ubstadt-Weiher, *24.05.1976; Dr. Schmidt, Christian, Fürth, *22.07.1973.
2012-06-08: Die Gesellschafterversammlungen vom 27.10.2011 und 04.06.2012 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; insbesondere geändert wurden § 5 (Stammkapital) und § 13 (Geschäftsführung und Vertretung). Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2011 auf 100.000,00 EUR erhöht. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
2015-02-02: Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und die Einfügung von § 13 a (Beirat) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 200.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 200.000,00 EUR.
2016-06-28: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Christian, Fürth, *22.07.1973. Prokura erloschen: Dr. Schmidt, Christian, Fürth, *22.07.1973.
2018-08-14: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
2018-12-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Klohr, Volker, Karlsruhe, *09.06.1953.
2018-12-07: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Siemens Digital Logistics GmbH", Frankenthal (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64386) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-12-18: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.12.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.