2007-09-12: Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Lang, Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2008-03-17: Geschäftsführer:; 2. Schwarz, Tim, *08.12.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2008-03-19: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Schwarz, Tim.
2008-12-02: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Monbijouplatz 5, 10178 Berlin Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs-, Nachgründungs- und Übernahmevertrages vom 10.10.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 10.11.2008 und vom 04.11.2008 ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit übertragen auf die Movista AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 109317).Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Ausgliederung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs-, Nachgründungs- und Übernahmevertrages vom 10.10.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 10.11.2008 und vom 05.11.2008 ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit übertragen auf die Movista AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 109317). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2009-01-09: Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Ausgliederung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs-, Nachgründungs- und Übernahmevertrages vom 10.10.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 10.11.2008 und vom 05.11.2008 ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit übertragen auf die Movista AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 109317). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2011-03-08: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Lang, Christian.
2012-09-04: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Lomex Entertainment GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 121968 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2014-01-17: Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich der Vertretungsberechtigung. Nunmehr: Geschäftsführer: Schlossmacher, Mirko; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 4.
Weiß, Isabelle, *03.04.1978, Strausberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2014-07-02: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Schlossmacher, Mirko