Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

LPC Computersysteme GmbH

Informationstechnologie & -dienste, Hinweispflicht, Personalcomputersysteme..., Letztes Jahr Bestätigter, Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf Danke, Bewertung vom Käufer, Laptopspende, BeoNetzwerk, DigiHelp, Initiiert
Adresse / Anfahrt
Gewerbering 1
76351 Linkenheim-Hochstetten
Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 20 Mitarbeiter
Gründung 1988
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 8 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 9 (Beschlußfassung) beschlossen. Firma geändert; nun: LPC Computersysteme GmbH. Geschäftsanschrift: Gewerbering 1, 76351 Linkenheim-Hochstetten.

2011-01-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 mit Ergänzung vom 11.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "LPC Leasing GmbH & Co. KG", Linkenheim-Hochstetten (Amtsgericht Mannheim HRA 105016) auf 102.000,00 EUR erhöht.

2011-01-21:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "LPC Leasing GmbH & Co. KG", Linkenheim-Hochstetten (Amtsgericht Mannheim HRA 105016) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing