2009-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) und § 14 (Schlussbestimmungen) Abs.2 beschlossen. Firma geändert; nun: LQ Mechatronik-Systeme GmbH. Geschäftsanschrift: Gemmingenstr. 12, 71691 Freiberg am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Quero, José, Bietigheim-Bissingen, *02.07.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-09-14: Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2009 zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Quero GmbH", Besigheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 724968) um 26.000,00 EUR auf 52.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
2009-09-21: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Quero GmbH", Besigheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 724968) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.