2010-09-28: Firma: ecodoc GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Siemensstraße 5, 10551 Berlin Gegenstand: Entwicklung, Handel und Vertrieb von Software Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Stärk, Florian-Olavi, *16.02.1979, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Stottmeister, Lars Johann, *17.12.1978, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.09.2010.
2013-01-08: Firma: LQR Company GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Weserstraße 53, 12045 Berlin Gegenstand: Import, Herstellung und Vertrieb von Getränken aller Art (insbesondere Spirituosen) sowie das Anbieten aller deren Vertrieb unterstützenden Dienstleistungen. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 19.11.2012 und 20.12.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand)..
2016-04-26: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Elbestraße 28/29, 12045 Berlin
2021-12-14: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die cryptic coffee GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 201485 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.