Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

L&S taxpartners Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Gemeinnützigkeitsrechts, Kapitaleinkünfte, Nachfolgemodellen..., Einspruchs, Klageverfahren, Geschäftsbetrieb, Betriebsprüfungen, Strukturierung, Körperschaften
Adresse / Anfahrt
Maaßstraße 24/1
69123 Heidelberg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-11-18:
Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Stuttgart nach Heidelberg verlegt. Bisher: "(LSS GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft)"; nun: Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Maaßstraße 24/1, 69123 Heidelberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: SCHÜLER Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 728946). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ECOVIS RTS Verwaltungsgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 758632).

2022-05-02:
Die Partnerschaftsgesellschaft "Lutz Schweser Schank Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft", Heidelberg hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.02.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.02.2022 die in den Urkunden aufgeführten Vermögensgegenstände auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.