2013-06-07: (1. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtsgeschäften berechtigt, durch die der vorgenannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebengeschäfte errichten, erwerben oder pach-ten. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftszweck auch ganz oder teilweise durch abhängige Gesellschaften verfolgen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heßlinger Straße 1 - 5, 38440 Wolfsburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Zur Vertretung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die LSW Energie Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wolfsburg, ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der LSW Energie Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wolfsburg, der LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 100791), der LSW Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg, der Stadtwerke Wolfsburg AG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100014), der LandE GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100007), der Wolfsburger Verkehrsgesellschaft mbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100028), der WOBCOM GmbH Wolfsburg für Telekommunikation und Dienstleistungen mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100052), der WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100155) und der Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH mit Sitz in Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRB 100002) abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: LSW Energie Verwaltungs-GmbH, Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 204157).
2013-10-22: (Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung, des Gewerbes und der Industrie mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser, die Erzeugung von Strom und Fernwärme sowie der Handel mit Strom und Gas, ferner die Übernahme von Aufgaben und Dienstleistungen für die Gesellschafter und Dritte; außerdem kann die Gesellschaft sich an Aktivitäten zur rationellen Wasser- und Energiebeschaffung und -verwendung sowie des Umweltschutzes beteiligen. Zu ihrer Aufgabenerfüllung kann die Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig ist, Dritte beauftragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, für Dritte Dienstleistungen zu erbringen.). Nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung nunmehr Zur Vertretung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die LSW Energie Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wolfsburg, ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der LSW Energie Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRA 204157), der LSW Holding GmbH Co. KG mit Sitz in Wolfsburg, (Amtsgericht Braunschweig, HRA 201360) sowie der LSW Netz GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Wolfsburg, HRA 100791) abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 Teile des Vermögens der LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 100791) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.