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LSW Holding GmbH & Co. KG

Energieversorger, Fernwärme, Sparten..., Cent-Betrag, Jeder Cent, Rest-Cent, DRAN, Ausbildungsvergütung
Adresse / Anfahrt
Heßlinger Straße 1-5
38440 Wolfsburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-24:
(1. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtsgeschäften berechtigt, durch die der vorgenannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebengeschäfte errichten, erwerben oder pachten. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftszweck auch ganz oder teilweise durch abhängige Gesellschaften verfolgen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heßlinger Straße 1 - 5, 38440 Wolfsburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: LSW Holding Verwaltungs-GmbH, Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 204131), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die LSW Holding Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wolfsburg, ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich um Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der LSW Holding Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 204131), der LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 100791), der LSW Energie GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg, der Stadtwerke Wolfsburg AG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100014), der LandE GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100007), der Wolfsburger Verkehrsgesellschaft mbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100028), der WOBCOM GmbH Wolfsburg für Telekommunikation und Dienstleistungen mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100052), der WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100155) und der Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH mit Sitz in Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRB 100002) handelt.

2013-10-22:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 einen Teil des Vermögens der Stadtwerke Wolfsburg AG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100014) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-10-22:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der Stadtwerke Wolfsburg AG (Amtsgericht Braunschweig HRB 100014), am 01.10.2013 wirksam geworden.

2013-10-22:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung, des Gewerbes und der Industrie mit und die Erzeugung bzw. Gewinnung von Strom, Gas, Fernwärme und Wasser, die Entsorgung von Abwasser sowie die Pachtung und der Betrieb der dazu erforderlichen Anlagen; außerdem kann die Gesellschaft sich an Aktivitäten zur rationellen Wasser- und Energiebeschaffung und -verwendung sowie des Umweltschutzes beteiligen.). Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: LSW Holding Verwaltungs-GmbH, Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 204131), Die persönlich haftende Gesellschafterin, die LSW Holding Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wolfsburg, ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich um Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der LSW Holding Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 204131), der Stadtwerke Wolfsburg AG mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100014), der LandE GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100007), der Wolfsburger Verkehrsgesellschaft mbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100028), der WOBCOM GmbH Wolfsburg für Telekommunikation und Dienstleistungen mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100052), der WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 100155), der Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH mit Sitz in Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRB 100002), der LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG ( nach Wirksamwerden der Verschmelzung: LSW Netz GmbH & Co. KG), Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 100791) und der LSW Energie GmbH & Co. KG, Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 201368) handelt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 einen Teil des Vermögens der LandE GmbH mit Sitz in Wolfsburg-Fallersleben (Amtsgericht Braunschweig HRB 100007) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Durch zeitgleiche Eintragung bei dem übertragenden Rechtsträger ist die Ausgliederung wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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