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LTW Intralogistics GmbH
89171 IllerkirchbergDE
mind. 14 Mitarbeiter
10x HR-Bekanntmachungen:
2008-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: LTW Intralogistics GmbH.
2009-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Sonderrechte, Sonderpflichten) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Vertrieb von Erzeugnissen der Firma LTW Intralogistics GmbH mit dem Sitz in Wolfurt/Österreich für den Bereich Deutschland. Dies sind Regalbediengeräte, Förderanlagen, Lagerleitsysteme und Hochregallager. Gegenstand des Unternehmens ist auch die eigene Produktion von Regalbediengeräten, Förderanlagen, Lagerleitsystemen und Hochregallagern, sowie deren Entwicklung, Planung, Konstruktion, Montage, Inbetriebnahme und Service sowie die technische Kundenberatung.
2015-09-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Seil, Markus, Ulm, *26.02.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Seil, Markus, Ulm, *26.02.1965.
2016-01-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gerber, Urs, Bregenz/Österreich, *30.05.1952.
2019-02-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Eberle, Konrad, Bregenz / Österreich, *01.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Seil, Markus, Ulm, *26.02.1965.
2020-10-23:
Die Gesellschaft hat am 23.10.2020 den Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen der "LTW Intralogistics GmbH", Wolfurt/Österreich und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die LTW Intralogistics GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Illerkirchberg, Deutschland, und folgender Geschäftsanschrift: Max-Eyth-Straße 30, 89171 Illerkichberg. b) Als übernehmende Gesellschaft die LTW Intralogistics GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit Sitz in Wolfurt, und Geschäftsanschrift Achstraße 53, 6922 Wolfurt (Österreich). 2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die LTW Intralogistics GmbH (übertragender Rechtsträger) ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 2806. b) Die LTW Intralogistics GmbH (übernehmender Rechtsträger) ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter der Nummer FN 69106 b.Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Da die übertragende Gesellschaft LTW Intralogistics GmbH mit Sitz in Illerkirchberg eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden LTW Intralogistics GmbH mit Sitz in Wolfurt (Österreich) ist, sind bei der übertragenden Gesellschaft keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen. b) Die Rechte der Inhaber von Sonderrechten in der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 23 UmwG, woraus sich ergibt, dass den Inhabern von Sonderrechten in der übertragenden Gesellschaft gleichwertige Rechte in der übernehmenden Gesellschaft zu gewähren sind. c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, soweit sie nicht Befriedigung ihres Anspruchs verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan gemäß § 122d Satz 2 UmwG i. V. m. § 10 HGB bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Gesellschaft unter der Anschrift LTW Intralogistics GmbH, Max-Eyth-Straße 30, 89171 Illerkirchberg geltend zu machen. d) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich d).1 aus § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG: Danach ist den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übertragenden Gesellschaft nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierauf wird gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG hingewiesen. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruches erlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche; insoweit stellt bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. d).2 und aus § 3 Abs. 2 österreichisches EU-Verschmelzungsgesetz i. V. m. § 96 Abs. 2 österreichisches GmbH-Gesetz i. V. m. § 226 Abs. 1 und 2 österreichisches AktG: Danach ist den Gläubigern von übertragender und übernehmender Gesellschaft, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Hierauf wird hingewiesen. d).3 Das jeweilige Recht aus vorstehenden Buchstaben d).1 und d).2, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig mittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sach- oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines eventuell später daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift LTW Intralogistics GmbH, Achstraße 53, A-6922 Wolfurt, Österreich geltend zu machen.3. Unter der Anschrift LTW Intralogistics GmbH, Achstraße 53, A-6922 Wolfurt, Österreich können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
2020-12-15:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplan vom 02.12.2020 und des Gesellschafterbeschlusses vom 02.12.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LTW Intralogistics GmbH", Wolfurt (Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch FN 69106 b) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-28:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.01.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-28:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.01.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
2008-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: LTW Intralogistics GmbH.
2009-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Sonderrechte, Sonderpflichten) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Vertrieb von Erzeugnissen der Firma LTW Intralogistics GmbH mit dem Sitz in Wolfurt/Österreich für den Bereich Deutschland. Dies sind Regalbediengeräte, Förderanlagen, Lagerleitsysteme und Hochregallager. Gegenstand des Unternehmens ist auch die eigene Produktion von Regalbediengeräten, Förderanlagen, Lagerleitsystemen und Hochregallagern, sowie deren Entwicklung, Planung, Konstruktion, Montage, Inbetriebnahme und Service sowie die technische Kundenberatung.
2015-09-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Seil, Markus, Ulm, *26.02.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Seil, Markus, Ulm, *26.02.1965.
2016-01-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gerber, Urs, Bregenz/Österreich, *30.05.1952.
2019-02-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Eberle, Konrad, Bregenz / Österreich, *01.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-04-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Seil, Markus, Ulm, *26.02.1965.
2020-10-23:
Die Gesellschaft hat am 23.10.2020 den Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen der "LTW Intralogistics GmbH", Wolfurt/Österreich und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die LTW Intralogistics GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Illerkirchberg, Deutschland, und folgender Geschäftsanschrift: Max-Eyth-Straße 30, 89171 Illerkichberg. b) Als übernehmende Gesellschaft die LTW Intralogistics GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit Sitz in Wolfurt, und Geschäftsanschrift Achstraße 53, 6922 Wolfurt (Österreich). 2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die LTW Intralogistics GmbH (übertragender Rechtsträger) ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 2806. b) Die LTW Intralogistics GmbH (übernehmender Rechtsträger) ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter der Nummer FN 69106 b.Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Da die übertragende Gesellschaft LTW Intralogistics GmbH mit Sitz in Illerkirchberg eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden LTW Intralogistics GmbH mit Sitz in Wolfurt (Österreich) ist, sind bei der übertragenden Gesellschaft keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen. b) Die Rechte der Inhaber von Sonderrechten in der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 23 UmwG, woraus sich ergibt, dass den Inhabern von Sonderrechten in der übertragenden Gesellschaft gleichwertige Rechte in der übernehmenden Gesellschaft zu gewähren sind. c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, soweit sie nicht Befriedigung ihres Anspruchs verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan gemäß § 122d Satz 2 UmwG i. V. m. § 10 HGB bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Gesellschaft unter der Anschrift LTW Intralogistics GmbH, Max-Eyth-Straße 30, 89171 Illerkirchberg geltend zu machen. d) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich d).1 aus § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG: Danach ist den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übertragenden Gesellschaft nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierauf wird gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG hingewiesen. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruches erlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche; insoweit stellt bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. d).2 und aus § 3 Abs. 2 österreichisches EU-Verschmelzungsgesetz i. V. m. § 96 Abs. 2 österreichisches GmbH-Gesetz i. V. m. § 226 Abs. 1 und 2 österreichisches AktG: Danach ist den Gläubigern von übertragender und übernehmender Gesellschaft, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Hierauf wird hingewiesen. d).3 Das jeweilige Recht aus vorstehenden Buchstaben d).1 und d).2, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig mittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sach- oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines eventuell später daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift LTW Intralogistics GmbH, Achstraße 53, A-6922 Wolfurt, Österreich geltend zu machen.3. Unter der Anschrift LTW Intralogistics GmbH, Achstraße 53, A-6922 Wolfurt, Österreich können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
2020-12-15:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplan vom 02.12.2020 und des Gesellschafterbeschlusses vom 02.12.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LTW Intralogistics GmbH", Wolfurt (Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch FN 69106 b) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-28:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.01.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-28:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.01.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.