2021-01-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2020. Geschäftsanschrift: Winterhäuser Straße 87, 97084 Würzburg. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Medizinprodukten, PSA und Laborbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren. Geschäftsführer: Matschurat, Rainer, Würzburg, *15.11.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Matschurat, Rainer, Randersacker, *15.11.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Melzer, Katrin, Würzburg, *24.10.1983. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 02.12.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 das unter der Firma LUCY Marketing e.K. mit Niederlassung in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 8256) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Matschurat, Rainer, Randersacker, *15.11.1975, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.