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LWT Wirtschaftstreuhand GmbH

Steuerberater, IDW-Standards, Lohnabrechnung..., Nachfolgeberatung, Erbschaftssteuer, Mahnwesen, Unternehmensbewertung, Existenzgründungsberatung, Vertragsgestaltung, Unternehmensbewertungen
Adresse / Anfahrt
Am Himmelfeld 45
56410 Montabaur
1x Adresse:

Werkstraße 11
56410 Montabaur


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10 Ansprechpartner/Personen
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mind. 10 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-09-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2020. Geschäftsanschrift: Am Himmelfeld 45, 56410 Montabaur. sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemaß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Handles- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Litzenburger, Eva, Montabaur, *14.03.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LWT Wirtschaftstreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Montabaur nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.09.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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