2019-05-09: d. Höhe. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 FamFG: Die eingetragenen Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft sind infolge des Beschlusses des Insolvenzgerichtes unrichtig.