2007-03-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Laake, Agnes, Langen, *29.06.1944. Bestellt als Geschäftsführer: Timmer, Reimund, Lingen, *27.04.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-11-09: Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Herzlake beschlossen.
2013-05-24: Bestellt als Geschäftsführer: Lammers, Peter, Bramsche, *20.03.1964, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Timmer, Reimund, Lingen, *27.04.1956.
2014-08-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Lammers, Peter, Bramsche, *20.03.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Kelbel, Michael, Emsbüren, *28.03.1959, einzelvertretungsberechtigt.
2016-06-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Kelbel, Michael, Emsbüren, *28.03.1959. Bestellt als Geschäftsführer: van Kampen, Willem André, Brummen / Niederlande, *26.09.1963, einzelvertretungsberechtigt.
2017-01-04: Nicht mehr Geschäftsführer: van Kampen, Willem André, Brummen / Niederlande, *26.09.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Mannebeck, Dieter, Quendorf, *14.06.1968, einzelvertretungsberechtigt.
2017-12-06: Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Schüttorf beschlossen. Schüttorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriestraße 7, 48465 Schüttorf.
2019-09-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 12.08.2019 mit der CTB Laake GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.