2008-02-20: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 5 (Stammkapital), 9 (Gesellschafterversammlungen) und 18 (Bekanntmachungen) der Satzung sowie eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 24.400,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der CAU Analytik GmbH mit dem Sitz in München (HRB 170140) beschlossen. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: errichtet CAU Analytik Zweigniederlassung der Labor für analytische und pharmazeutische Chemie Dr. Graner & Partner GmbH, 63303 Dreieich. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2008-02-27: Die CAU Analytik GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 170140) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-17: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Holz, Manfred, München, *20.11.1959, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Mayr Umweltanalytik GmbH mit dem Sitz in Dachau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-31: Bestellt: Geschäftsführer: Hartmann, Alexander, Puchheim, *10.03.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-06: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Holz, Manfred, München, *20.11.1959.