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Lach - Agentur für Marketing- Kommunikation Verwaltungs GmbH

Agenturen für Modemarketing, Ideensprudlern, Kampagnenidee..., Kreativgenies, Organisationsstrategen, Inhabergeführten Agenturen, Verwaltungsges.
Adresse / Anfahrt
Günhovener Straße 81
41179 Mönchengladbach
Kontakt
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lach, Siegfried, Werbetexter, Mönchengladbach. Einzelprokura erteilt: Lach, Siegfried, Mönchengladbach, *16.04.1937.

2006-08-16:
Prokura erloschen: Jentsch, Thorsten, Jüchen, *14.02.1980. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lach, Andrea, Mönchengladbach, *26.07.1967.

2008-12-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals (50.000,00 DEM) auf Euro, die Erhöhung von dann 25.564,59 EUR um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und in § 5 Abschnitt 3 (Stimmrecht) beschlossen. Prokura erloschen: Lach, Siegfried, Mönchengladbach, *16.04.1937.

2010-07-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ketteler, Philipp, Korschenbroich, *12.02.1986.

2018-01-10:
Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura: Lach, Andrea, Mönchengladbach, *26.07.1967. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pauen, Lucia, Düsseldorf, *02.06.1960.

2019-10-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Lach Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mönchengladbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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