2017-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Autoservice & Lackiercenter Schwerin GmbH. Geschäftsanschrift: Otto- Weltzien-Str. 4, 19061 Schwerin. Neuer Unternehmensgegenstand: Betreiben eines Karosserie- und Lackierfachbetriebes inklusive aller Nebenleistungen sowie Mechanikarbeiten, Reifenservice, Autoservice, Unfallreparatur, Abschleppdienst, Autovermietung, Fahrzeugbau, Fahrzeugumbau, behindertengerechter Fahrzeugumbau, Karosseriearbeiten, Reifendienst, Lackierung, Industriebeschichtung, Malerarbeiten, Personalvermietung, Fahrzeughandel, Oldtimerrestauration sowie Onlinehandel mit Fahrzeugen und Ersatzteilen.
2020-09-22: Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: F&U Grundstücksgesellschaft mbH.
2020-12-08: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.09.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.09.2020 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Autoservice & Lackiercenter Schwerin mbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 13747) übertragen.
2021-01-18: Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, die Vermietung/Verpachtung oder sonstige Verwertung von Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
2022-01-25: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.09.2021 im Wege des Formwechsels in die F&U Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Schwerin umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-09: Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Schwerin, HRA 4417) am 26.01.2022 wirksam geworden.