2019-01-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2019. Geschäftsanschrift: Illtalstraße 27, 66571 Eppelborn. Gegenstand: Der Betrieb eines Lackierzentrums mit angeschlossenem Karosseriebau. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jung, Marc Christoph, Eppelborn, *01.08.1992; Jung, Willibald Thomas, Eppelborn, *20.08.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der JUWI Robotec GmbH mit Sitz in Eppelborn (Amtsgericht Saarbrücken HRB 101411) beschlossen. Neues Stammkapital: 125.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.10.2021 mit der JUWI Robotec GmbH mit Sitz in Eppelborn (Amtsgericht Saarbrücken HRB 101411) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Neue Geschäftsanschrift: Auf Häpelt 18, 66822 Lebach. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.