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Lager im Viertel GmbH

Bürotag, Bremer Steintor, Lagerlösungen..., Zeitfenster
Adresse / Anfahrt
Friesenstraße 21
28203 Bremen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-06:
Firma:Lager im Viertel GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Friesenstraße 21, 28203 Bremen; Gegenstand: Die Vermietung von Büro- und Lagerflächen. Stammkapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung:Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Georgus, Dirk, *28.03.1961, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2021.

2021-08-24:
Stammkapital: 25.100 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um 100 EUR auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 geändert. Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungsplans vom 20.07.2021 das von Herrn Dirk Georgus, geb. am 28.03.1961 als Inhaber unter der Firma Lager im Viertel Storage e.K. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 29205 HB) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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