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Lagerbox Holding GmbH

Immobilien, Lokaler Dienstleister, Selfstorage..., Lagergut, Lagerräume, Einlagerung, Umzugskarton, Einzug, Archivkarton, Ihren individuellen Lagerraum, Köln Poll, Mietlagerstätte
Adresse / Anfahrt
Hanauer Landstraße 314
60314 Frankfurt am Main
11x Adresse:

Mathias-Brüggen-Straße 2
50827 Köln


Hans-Thoma-Straße 25
68163 Mannheim


Rolshover Straße 227
51105 Köln


Clevischer Ring 127a
51063 Köln


Karl-Marx-Straße 92-98
12043 Berlin


Hansastraße 216
13051 Berlin


Heerdter Lohweg 226a
40549 Düsseldorf


Podbielskistraße 271
30655 Hannover


Am Juliusturm 5
13599 Berlin


Alt-Friedrichsfelde 62f
12683 Berlin


Michael-Brückner-Straße 32
12439 Berlin


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21 Ansprechpartner/Personen
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mind. 21 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-09-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2018. Geschäftsanschrift: Hanauer Landstraße 314, 60314 Frankfurt am Main. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an Handelsgesellschaften und die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Blauw, Peter, Bergisch Gladbach, *10.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Borner, Volker Jürgen, Frechen, *12.11.1970; van den Bos, Arie, Köln, *10.09.1982. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der LAGERBOX HOLDING GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 30316). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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