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Lahme GmbH & Co. KG Präzision in Kunststoff

Hochtechische Spritzgießteile, Spritzgießteile für Automobil, IML..., Mechanisch, Baugruppen, Flüssiggas
Adresse / Anfahrt
Waldheimstraße 14
58566 Kierspe
Kontakt
27 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 27 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-06:
Geschäftsanschrift: Waldheimstraße 14, 58566 Kierspe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2008 mit der Lahme GmbH & Co. KG mit Sitz in Kierspe (Amtsgericht Iserlohn, HRA 2705) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-11-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der Lahme Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Kierspe (Amtsgericht Iserlohn HRB 3544) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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