2021-05-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2021. Geschäftsanschrift: Frankfurter Landstraße 165, 64291 Darmstadt. Gegenstand: Friseur-, kosmetische und körpernahe Dienstleis-tungen sowie der Verkauf von Haarpflegeprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Groll, Sonja, Darmstadt, *19.03.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-02: Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des von der Einzelkauffrau Groll, Sonja, *19.03.1965, Darmstadt unter der Firma Sonjas Friseurladen e.Kfr. mit Sitz in Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 87128) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Groll, Sonja, Darmstadt, *19.03.1965 unter der Firma Sonjas Friseurladen e.Kfr. in Darmstadt (AG Darmstadt HRA 87128) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.