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Lambda IT Systems GmbH

Veranstaltungsservice, Veranstaltungsplaner/in, Medientechnik..., Onside, Medienbranche, Securepoint, Wartungspakete, Sipgate, Supportzeiten, Veranstaltungsplanung
Adresse / Anfahrt
Glückauf-Ring 10
45699 Herten
4x Adresse:

Stegerwaldstraße 1
51427 Bergisch Gladbach


Maelostraße 5
45894 Gelsenkirchen


Springestraße 33a
45894 Gelsenkirchen


Teichstraße 3
45897 Gelsenkirchen


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mind. 16 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2022-02-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kreimeyer & Lipphaus OHG, Herten nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 3.1.2022. Geschäftsanschrift: Glückauf-Ring 10, 45699 Herten. Gegenstand: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, der Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Sofware sowie deren Vermietung, die Wartung und Pflege von IT-Systemen, der Verkauf, die Installation und Wartung von Telekommunikationsanlagen sowie die Konzeption und Planung von IT-Systemen und deren IT-Sicherheit einschließlich der Erstellung vollumfänglicher Konzepte zur IT-Sicherheit inklusive Backup-Strategien, die Gestaltung von Websites sowie deren weitergehende Wartung und Pflege, die Kozeption und Planung von Licht- und Medientechnik sowie die Optimierung der Raumakustik und der Verkauf sowie die Vermietung von Licht- und Medientechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kreimeyer, Jan, Herten, *03.05.1994; Lipphaus, Markus, Gelsenkirchen, *03.02.1993, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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