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Landauer Weihnachtscircus GmbH

Veranstaltungsservice, Sachen Zeltveranstaltungen, Künstleragentur..., Bossert-Veranstaltungsservice, Bossert Zelte, J.Bossert
Adresse / Anfahrt
In der Herget 12
66955 Pirmasens
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2005. Gegenstand: Organisation und Veranstaltung von Zirkusgastspielen, wie die Abhaltung von Weihnachtszirkussen, insbesondere den Landauer Weihnachtszirkus, von Weihnachtsmärkten, von Musik- und Konzertveranstaltungen, das Betreiben von Spiel- und Freizeitparks, Musikzirkussen, die Veranstaltung von Varietegastspielen in Tournee, die Vermietung von Veranstaltungsmaterial sowie die Gestaltung von Künstlerprogrammen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bossert, Jakob, Pirmasens, *02.08.1964, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-10-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Landauer Weihnachtscircus e.K., Inhaber Jakob Bossert auftretenden Kaufmann Bossert, Jakob übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.