2010-12-29: (Betrieb einer Landbäckerei mit Filialbetrieben, Einzelhandel mit Gemischtwaren und Geschäften, die damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nordkampen 63, 29664 Walsrode. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Meyer, Jan, Walsrode, *03.01.1981; Meyer, Tina, Walsrode, *11.12.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-06-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.05.2011 mit der Johann Meyer GmbH mit Sitz in Walsrode (Amtsgericht Walsrode, HRB 5127) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2011-06-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.05.2011 mit der Johann Meyer GmbH mit Sitz in Walsrode (Amtsgericht Walsrode, HRB 5127) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.