Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale AöR
60311 Frankfurt am MainDE
5x Adresse:
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Neuer Wall 30
20354 Hamburg
Bonifaciusstraße 16
99084 Erfurt
Uerdinger Straße 88
40474 Düsseldorf
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Neuer Wall 30
20354 Hamburg
Bonifaciusstraße 16
99084 Erfurt
Uerdinger Straße 88
40474 Düsseldorf
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
mind. 111 Mitarbeiter
29x HR-Bekanntmachungen:
2006-06-12:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Riener, Heinz. Bestellt als Vorstandsmitglied: Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden am Taunus, *07.05.1955.
2007-10-01:
Die Trägerversammlung vom 15.03.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 5, 12, 14, 15, 18, 24 bis 31 beschlossen. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Bräuer, Norbert; Dr. Quensen, Harald.
2007-11-12:
Nunmehr: (Hauptniederlassung Erfurt, Amtsgericht Jena HRA 102181). Nicht mehr Vorstand: Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *19.12.1958. Bestellt als Vorstand: Berger, Johann, Lenggries, *04.01.1960; Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *25.10.1960.
2008-04-14:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Kobiela, Peter.
2008-07-22:
Bestellt als Vorstand: Bungarten, Stefan, Frankfurt am Main, *29.03.1963.
2008-09-29:
Die Trägerversammlung vom 29.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Zusammensetzung), 12 (Zuständigkeit) und 14 (Ausschüsse) beschlossen.
2008-10-27:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Merl, Günther.
2009-05-12:
Nicht mehr Vorstand: Bungarten, Stefan, Frankfurt am Main, *29.03.1963.
2009-12-16:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann treuhänderische Aufgaben, insbesondere für die Länder Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden diese durch bei der Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Gesetzes zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16.07.2009 (GVBL. für das Land Hessen, Teil I, Seite 256), in Kraft getreten am 31.08.2009, mit der Investitionsbank Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) verschmolzen.
2009-12-16:
Bestellt als Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim am Main, *16.07.1956.
2010-02-15:
Bestellt als Vorstand: Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt am Main, *17.11.1968.
2010-10-11:
Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung), 10 (Sitzungen), 12 (Zuständigkeit), 13 (Sitzungen), 18 (Vertretung), 24 (Rechtsform, Name), 25 (Aufgaben), 26 (Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschuss), 27 (Verwaltung), 28 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) sowie die Aufhebung der §§ 6 (Deckung der Schuldverschreibungen) und 29 (Abweichende Amtszeiten des Verwaltungsrates) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kautbännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2010-10-25:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Gegenstand: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
2012-09-03:
Die Trägerversammlung vom 29.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital), 4 (Trägerschaft, Haftung), 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung), 10 (Sitzungen), 11 (Zusammensetzung), 12 (Zuständigkeit), 15 (Kreditausschuss) und 29 (Übergangsbestimmung für den Verwaltungsrat) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentralbank in den Ländern Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie die Aufgaben einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Die Bank kann auch in weiteren Ländern Sparkassenzentralbankfunktionen übernehmen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsrnittel der Sparkassen in den in Abs. 1 genannten Ländern durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Näheres regeln die §§ 24 bis 28. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
2012-10-15:
Nicht mehr Vorstand: Berger, Johann, Lenggries, *04.01.1960; Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *25.10.1960. Bestellt als Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Wien/Österreich, *07.02.1966.
2012-12-03:
09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung), 11 (Zusammensetzung) und 29 (Übergangsbestimmungen für den Verwaltungsrat) beschlossen. Bestellt als Vorstandsmitglied: Groß, Thomas, Starnberg, *17.08.1965.
2013-08-13:
Nicht mehr Vorstand: Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *27.07.1950.
2015-01-28:
Bestellt als Vorstand: Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *11.05.1956.
2015-08-06:
Bestellt als Vorstand: Grüntker, Herbert Hans, Karben, *23.05.1955.
2015-10-12:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *30.04.1952.
2016-08-04:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *07.02.1966. Nicht mehr Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim am Main, *16.07.1956.
2017-05-29:
Bestellt als Vorstand: Kemler, Hans-Dieter, Münster, *10.08.1968.
2017-10-06:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Kemler, Hans-Dieter, Kronberg im Taunus, *10.08.1968. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *07.02.1966.
2018-07-26:
03.2018 die Änderung der Satzung in den §§ 11, 13, 14, 15 und die Streichung des § 29 beschlossen.
2019-01-11:
Bestellt als Vorstand: Schmid, Christian Alexander, Heusenstamm, *15.04.1968. Nicht mehr Vorstand: Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *11.05.1956.
2020-06-05:
Bestellt als Vorstand: Nickel, Frank Walter Friedel, Eschwege, *13.06.1960. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden am Taunus, *07.05.1955. Nicht mehr Vorstand: Grüntker, Herbert Hans, Karben, *23.05.1955.
2021-02-25:
Bestellt als Vorstand: Rhino, Christian, Frankfurt am Main, *25.09.1969.
2021-04-13:
Die Trägerversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Sitzungen-Trägerversammlung), 13 (Sitzungen-Verwaltungsrat), 15 (Risiko- und Kreditausschuss) und 17 (Geschäftsführung) beschlossen.
2022-02-08:
Trägerversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in - § 9 (Zuständigkeit), - § 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats), - § 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), - § 13 (Sitzungen des Verwaltungsrats), - § 16 (Zusammensetzung des Vorstands) sowie - § 24 (Rechtsform, Name) beschlossen.
2006-06-12:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Riener, Heinz. Bestellt als Vorstandsmitglied: Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden am Taunus, *07.05.1955.
2007-10-01:
Die Trägerversammlung vom 15.03.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 5, 12, 14, 15, 18, 24 bis 31 beschlossen. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Bräuer, Norbert; Dr. Quensen, Harald.
2007-11-12:
Nunmehr: (Hauptniederlassung Erfurt, Amtsgericht Jena HRA 102181). Nicht mehr Vorstand: Bedranowsky, Ralf, Quickborn, *19.12.1958. Bestellt als Vorstand: Berger, Johann, Lenggries, *04.01.1960; Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *25.10.1960.
2008-04-14:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Kobiela, Peter.
2008-07-22:
Bestellt als Vorstand: Bungarten, Stefan, Frankfurt am Main, *29.03.1963.
2008-09-29:
Die Trägerversammlung vom 29.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Zusammensetzung), 12 (Zuständigkeit) und 14 (Ausschüsse) beschlossen.
2008-10-27:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Merl, Günther.
2009-05-12:
Nicht mehr Vorstand: Bungarten, Stefan, Frankfurt am Main, *29.03.1963.
2009-12-16:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann treuhänderische Aufgaben, insbesondere für die Länder Hessen und Thüringen, übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, vor allem des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden diese durch bei der Bank in Hessen und Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Gesetzes zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16.07.2009 (GVBL. für das Land Hessen, Teil I, Seite 256), in Kraft getreten am 31.08.2009, mit der Investitionsbank Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) verschmolzen.
2009-12-16:
Bestellt als Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim am Main, *16.07.1956.
2010-02-15:
Bestellt als Vorstand: Dr. Hosemann, Detlef, Frankfurt am Main, *17.11.1968.
2010-10-11:
Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung), 10 (Sitzungen), 12 (Zuständigkeit), 13 (Sitzungen), 18 (Vertretung), 24 (Rechtsform, Name), 25 (Aufgaben), 26 (Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschuss), 27 (Verwaltung), 28 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) sowie die Aufhebung der §§ 6 (Deckung der Schuldverschreibungen) und 29 (Abweichende Amtszeiten des Verwaltungsrates) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kautbännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2010-10-25:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Gegenstand: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den Ländern Hessen und Thüringen durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
2012-09-03:
Die Trägerversammlung vom 29.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital), 4 (Trägerschaft, Haftung), 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung), 10 (Sitzungen), 11 (Zusammensetzung), 12 (Zuständigkeit), 15 (Kreditausschuss) und 29 (Übergangsbestimmung für den Verwaltungsrat) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentralbank in den Ländern Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie die Aufgaben einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Die Bank kann auch in weiteren Ländern Sparkassenzentralbankfunktionen übernehmen. Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsrnittel der Sparkassen in den in Abs. 1 genannten Ländern durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Näheres regeln die §§ 24 bis 28. Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
2012-10-15:
Nicht mehr Vorstand: Berger, Johann, Lenggries, *04.01.1960; Raupach, Gerrit, Friedrichsdorf, *25.10.1960. Bestellt als Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Wien/Österreich, *07.02.1966.
2012-12-03:
09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung), 11 (Zusammensetzung) und 29 (Übergangsbestimmungen für den Verwaltungsrat) beschlossen. Bestellt als Vorstandsmitglied: Groß, Thomas, Starnberg, *17.08.1965.
2013-08-13:
Nicht mehr Vorstand: Gröb, Klaus-Dieter, Nidda, *27.07.1950.
2015-01-28:
Bestellt als Vorstand: Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *11.05.1956.
2015-08-06:
Bestellt als Vorstand: Grüntker, Herbert Hans, Karben, *23.05.1955.
2015-10-12:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Brenner, Hans-Dieter, Usingen, *30.04.1952.
2016-08-04:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *07.02.1966. Nicht mehr Vorstand: Krick, Reiner, Mühlheim am Main, *16.07.1956.
2017-05-29:
Bestellt als Vorstand: Kemler, Hans-Dieter, Münster, *10.08.1968.
2017-10-06:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Kemler, Hans-Dieter, Kronberg im Taunus, *10.08.1968. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Fenk, Jürgen, Frankfurt am Main, *07.02.1966.
2018-07-26:
03.2018 die Änderung der Satzung in den §§ 11, 13, 14, 15 und die Streichung des § 29 beschlossen.
2019-01-11:
Bestellt als Vorstand: Schmid, Christian Alexander, Heusenstamm, *15.04.1968. Nicht mehr Vorstand: Mulfinger, Klaus-Jörg, Braunfels, *11.05.1956.
2020-06-05:
Bestellt als Vorstand: Nickel, Frank Walter Friedel, Eschwege, *13.06.1960. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Dr. Schraad, Norbert, Bad Soden am Taunus, *07.05.1955. Nicht mehr Vorstand: Grüntker, Herbert Hans, Karben, *23.05.1955.
2021-02-25:
Bestellt als Vorstand: Rhino, Christian, Frankfurt am Main, *25.09.1969.
2021-04-13:
Die Trägerversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Sitzungen-Trägerversammlung), 13 (Sitzungen-Verwaltungsrat), 15 (Risiko- und Kreditausschuss) und 17 (Geschäftsführung) beschlossen.
2022-02-08:
Trägerversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in - § 9 (Zuständigkeit), - § 11 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats), - § 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), - § 13 (Sitzungen des Verwaltungsrats), - § 16 (Zusammensetzung des Vorstands) sowie - § 24 (Rechtsform, Name) beschlossen.