2011-05-31: Deutsche Verkehrswacht - Kreisverkehrswacht Schwäbisch Hall-Crailsheim e.V., , ( , ).Der Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins Verkehrswacht Crailsheim e.V. in Crailsheim (Registerblatt: Amtsgericht Crailsheim, VR 75) auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 12. April 2011 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 29. März 2011 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 22. März 2011. Verbunden mit der Verschmelzung ist die Änderung des § 1 (Name, Gründung, Sitz, Geschäftsjahr) der Satzung. Der Name des Vereins wurde geändert. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machten, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.