2016-09-05: VR 7163: Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V., Dortmund . eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 24.06.2016. Entstanden aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 24.06.2016 nebst Zustimmungsbeschlüssen der Delegiertenversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2016 durch Verschmelzung des Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V., Dortmund (Amtsgericht Dortmund VR 2103) mit dem Landesverband Gartenbau Rheinland e.V., Köln (Amtsgericht Köln VR 4064). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.