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Landini & Baumbach GmbH

Adresse / Anfahrt
Schaumgasse 6
35789 Weilmünster
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2000 Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 12108) nach Weilmünster beschlossen. Geschäftsanschrift: Schaumgasse 6, 35789 Weilmünster. Gegenstand: Eine Werbeagentur insbesondere Gestaltungen im Grafik-, Foto- und Multimediabereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumbach, Marco, WeiImünster, *25.11.1970; Landini, Thomas, Mainz, *24.03.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-05-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Landini, Thomas, Mainz, *24.03.1963.

2018-09-26:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Doktorprint e.K. (Amtsgericht Limburg, HRA 3292) auftretenden Kaufmann Marco Baumbach, Weilmünster, *25.11.1970 übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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