2010-04-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2009. Geschäftsanschrift: Burg Flamersheim, 53881 Euskirchen. Gegenstand: ist der Betrieb eines Gastronomiebetriebes sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: von Bemberg-Flamersheim, Johannes, Euskirchen, *27.07.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-01-14: Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt zum Geschäftsführer: Röder, Oliver, Euskirchen, *02.08.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-06-08: Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer IX Abs. 8 beschlossen.
2015-11-02: Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer III , Ziffer IX (Ausscheiden aus der Gesellschaft) Abs. 8 sowie in Ziffer X (Bewertung von Geschäftsanteilen/Abfindung) beschlossen.
2017-09-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2017 mit der Food Solutions GmbH mit Sitz in Euskirchen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.