2021-03-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2021. Geschäftsanschrift: Von-Galen-Straße 42, 59329 Wadersloh. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur von Landmaschinen und der Metallbau sowie der Handel mit Landmaschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lütke-Bornefeld, Niklas, Wadersloh, *11.09.1991, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-22: Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 Euro zum Zwecke der Aufnahme des unter der Firma Niklas Lütke-Bornefeld e.K. betriebenen Unternehmens, Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRA 7936) im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Waldliesborner Straße 37, 59329 Wadersloh. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.
2021-11-22: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2021 das von dem Inhaber, Niklas Lütke-Bornefeld, Wadersloh, geb. am 11.09.1991, unter der Firma Niklas Lütke-Bornefeld e.K. mit Sitz in Lippstadt betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-22: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.11.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.