2011-02-14: Bestellt: Geschäftsführer: Kudwin, Ronny, Stadt Wanzleben (Börde) OT Domersleben, *09.08.1966, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Kudwin, Ronny, Domersleben, *09.08.1966.
2018-10-01: Von Amts wegen geändert: Geschäftsanschrift: Buttenkrug 1, 39171 Sülzetal OT Altenweddingen.
2019-01-07: Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Sitz: Sülzetal. Einzelprokura: Dr. Wuckasch, Birgit, Salzatal OT Bennstedt, *22.05.1967.
2021-01-05: Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Carsten, Holste, *25.06.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Kudwin, Ronny, Stadt Wanzleben OT Domersleben, *09.08.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schoch, Sybille, Wulfen, *17.05.1958.
2022-05-17: Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 27.000,00 EUR auf 287.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der GaLaTec Garten- und Landschaftstechnik GmbH mit dem Sitz in Hohe Börde und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 39167 Hohe Börde OT Irxleben, Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 23, 39167 Hohe Börde OT Irxleben. 287.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Carsten, Holste, *25.06.1979. Einzelprokura: Kleinschmidt, Jörg, Magdeburg, *23.09.1970. Die GaLaTec Garten- und Landschaftstechnik GmbH mit dem Sitz in Hohe Börde ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.