2005-04-20: Der Name ist geändert in Landshuter Netzwerk e.V. Institut für psychosoziale Rehabilitation, Offene Senioren- und Sozialarbeit. Die Brücke, Gesellschaft für soziale, pädagogische und therapeutische Aufgaben e.V. mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut VR 523) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2005, sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.09.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 30.09.2004, mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.