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Landskron HSE GmbH

Unternehmensdienste
Adresse / Anfahrt
Pfarräcker 27
34549 Edertal
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3x HR-Bekanntmachungen:

2014-11-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2014. Geschäftsanschrift: Pfarräcker 27, 34549 Edertal . Gegenstand: Betrieb eines Heizungs-, Sanitär- und Elektronunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Landskron, André, Edertal, *08.04.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-11:
Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Tromp Haustechnik GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 17443) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziffer 4 (Stammkapital) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 04.12.2018 mit Ergänzung vom 28.01.2019 Bezug genommen.

2019-03-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger von den selben Tagen mit der Tromp Haustechnik GmbH mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 17443) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.