2007-04-11: Der Verein Landsmannschaft Ostpreußen Treuespende e.V. (AG Hamburg, VR 15440) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 04.11.2006 und Zustimmungsbeschlüssen der Mitgliederversammlungen beider Vereine vom 04.11.2006 mit diesem Verein (übernehmender Verein) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.