2008-06-04: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband HiIdesheim-Marienburg, Hildesheim (Hildesheim). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 27.02.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.03.2008 mit dem Verein Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Alfeld (Leine) e.V. mit Sitz in Alfeld (Leine) (Amtsgericht Hildesheim VR 110009) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.