2013-01-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2012. Geschäftsanschrift: Schonebeck 21, 48329 Havixbeck. Gegenstand: Die Unterbringung, Ausbildung, Pflege und Verpflegung von Tieren, insbesondere Reitpferden sowie die Erteilung von Reitunterricht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Langehanenberg, Sebastian, Havixbeck, *03.03.1980; Langehanenberg, Helen, Havixbeck, *21.05.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-08-15: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Billerbeck beschlossen. Billerbeck. Geschäftsanschrift: Temming 48, 48727 Billerbeck.
2015-07-02: Nicht mehr Geschäftsführer: Langehanenberg, Sebastian, Havixbeck, *03.03.1980.
2016-05-20: Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Langehaneberg Betriebs GmbH beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2016-05-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2016 mit der Langehanenberg Betriebs GmbH mit Sitz in Billerbeck verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.