2011-02-22: Inländische Geschäftsanschrift: Bachstraße 56 B, 40764 Langenfeld Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.01.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Geschäftsführung)..
2014-09-13: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom 22.08.2014 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf das Vermögen des Alleingesellschafters Ralf Langner,Langenfeld, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Langner Tischlerei e.K. mit Niederlassung in Langenfeld weiterführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
2014-09-25: Die Verschmelzung ist mit der am 22.09.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23100) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird