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LaserPoint Aesthetic Goods GmbH

Verkaufsgebiete, Liposuktion, SylfirmX..., Rauchabsaugung, Qualm und Aerolsole, Rauch und Aerosolen, Gesamtbewertungen
Adresse / Anfahrt
Aspastraße 24a
59394 Nordkirchen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-24:
Nunmehr bestellt als Vorstandsvorsitzender: Beyer, Antonius, Waltrop, *02.12.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: Schubert, Alexandra, St. Leon-Rot, *17.10.1974, einzelvertretungsberechtigt.

2013-10-24:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2015-11-13:
Nicht mehr Vorstand: Schubert, Alexandra, St. Leon-Rot, *17.10.1974.

2017-01-02:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2017-12-20:
umgewandelt in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2017. Im Zuge der Umwandlung wurde eine Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der Firma , die Änderung des Gegenstandes (§ 2) und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung (§ 5) beschlossen. Neue Firma: LaserPoint Aesthetic Goods GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb, die Lizensierung und die Herstellung von kosmetischen Produkten sowie die Herstellung, Vertrieb, Vermittlung und Vermietung von medizinischen technischen Geräten und Produkten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der bisherige Vorstandsvorsitzende ist nunmehr bestellt zum Geschäftsführer: Beyer, Antonius, Waltrop, *02.12.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2017 hat die Umwandlung der Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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