2008-02-25: 353.000,00 EUR. Die am 14.12.2007 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 200.000,00 EUR ist durchgeführt; § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert sowie § 18 Abs. 2 der Satzung. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2008-04-08: Die Gesellschaft hat eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder beim Amtsgericht Bad Kreuznach eingereicht.
2008-06-16: Die mit der Wagnisgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbH (WFT), Mainz und mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in Mainz am 1./4.Februar 1999 und 17.Mai 2004 abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch Vertrag vom 04./11.02.2008 zum 31.12.2007 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2014-07-31: 5743 Kirschweiler.Bestellt als Vorstand: Dr.-Ing. Fleckenstein, Marc, Börnsen, *03.01.1970. Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Ing. Schulz, Werner, Rhaunen, *07.04.1962. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Bad Kreuznach eingereicht.
2015-10-01: Die Hauptversammlung vom 21.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Idar-Oberstein, sowie eine Änderung der Einteilung des Grundkapitals und damit die Änderung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Weiter wurde die Erhöhung des Grundkapitals um 353.000,00 EUR auf 706.000,00 EUR und damit die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Ferner wurde die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Idar-Oberstein. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 279 A, 55743 Idar-Oberstein. Neues Grundkapital: 706.000,00 EUR.
2015-12-17: Die Hauptversammlung vom 02.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 19 beschlossen.
2016-07-01: Bestellt als Vorstand: Prem, Wolfgang, Kutzenhausen, *09.06.1964. Nicht mehr Vorstand: Dr.-Ing. Fleckenstein, Marc, Börnsen, *03.01.1970.
2017-06-16: Geändert, nun Vorstandsvorsitzender: Prem, Wolfgang, Kutzenhausen, *09.06.1964. Geändert, nicht mehr Vorstandsvorsitzender nun Vorstand: Dipl.-Ing. Schulz, Werner, Rhaunen, *07.04.1962.
2017-07-04: Die Hauptversammlung vom 17.05.2017 mit Nachtrag vom 22.06.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.500.000,00 EUR auf 3.206.000,00 EUR und damit die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Weiter wurde die Änderung von § 19 (Jahresabschluss) beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 3.206.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2020-01-30: Nicht mehr Vorstand: Dipl.-Ing. Schulz, Werner, Rhaunen, *07.04.1962.
2020-03-24: Bestellt als Vorstand: Dr. Herkenhoff, Ralf, Stuttgart, *04.04.1962, einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Vorstandsvorsitzender: Prem, Wolfgang, Kutzenhausen, *09.06.1964, einzelvertretungsberechtigt.
2020-08-11: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 nebst Änderungsbeschlüssen vom 30.07.2020 und 06.08.2020 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Aalen in die LASERPLUSS GmbH mit Sitz in Aalen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-08-13: Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 11.08.2020 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.