2018-02-20: Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Stefan Prien Verwaltungs GmbH, Selk (Amtsgericht Flensburg, HRB 12771 FL); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Kommanditgesellschaft.
2018-04-30: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2018 das einzelkaufmännische Unternehmen in Firma Friedrich Welk Lastfuhrbetrieb Inh. Stefan Prien e.K. mit dem Sitz in Selk (Amtsgericht Flensburg, HRA 408 SL) als Ganzes, mit Ausnahme des im Grundbuch von Selk Blatt 130, Gemarkung Niederselk, Flur 007, Flurstück 107 verzeichneten Grundstücks, übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.