2014-10-15: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2014 den Teilbetrieb "Großhandel" der Werner Lauenroth Fischfeinkost GmbH mit Sitz in Lüdersdorf (Amtsgericht Schwerin, HRB 9194) mit allen Aktiva und Passiva übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-01-09: Die Spaltung ist mit der am 03.12.2014 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
2015-04-15: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4.