2012-02-29: Firma: Lavendel-Residenz GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; c/o Victoria Gerl, Breitenbachplatz 16, 14195 Berlin Gegenstand: Erwerb, Verwaltung, Verwertung sowie der Betrieb von Seniorenresidenzen Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000.000,00 DM Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Gerl, Victoria, *01.01.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Dr. Gerl, Andreas, *11.11.1943, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.01.1996 zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.03.2000 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 ist der Sitz der Gesellschaft von Teltow (Amtsgericht Potsdam, HRB 13808 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz) und § 4 (Stammkapital). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 23.04.1996.
2015-02-09: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gerl, Victoria; Geschäftsführer: 2.
Dr. Gerl, Gerald Andreas, *11.11.1943, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Gerl, Andreas
2020-07-20: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Abspaltung auf die PPE Wannsee GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 207804 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.