2016-11-24: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 28.06.2016 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.07.2016 mit der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Saarbrücken e. V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2235) verschmolzen. Der Verein ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.