2014-06-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hamtorwall 16, 41460 Neuss. Gegenstand: Die Errichtung, den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen bedeuten, einschließlich Maßnahmen der Jugendpflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung bzw. den Betrieb von Wohnheimen/Außenwohngruppen/Betreutes Wohnen, Gemeinwesenarbeit, ambulante Dienste wie z.B. Familienunterstützender Dienst, Pflegedienst und Unterstütztes Wohnen, Therapieangebote, Beratung, Frühe Hilfen, Inklusive Tageseinrichtungen für Kinder, Vorzugsweise inklusive Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen,Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung; Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung von WfBM, gemeinsames Lernen in allgemeinen Schulen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Eschenburg, Gesine, Neuss, *30.01.1967; Janßen, Winfried, Grevenbroich, *07.01.1960. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Neuss e.V.mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss VR 522 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16. Dezember 2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16. Dezember 2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-07-04: Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss VR 522) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16. Dezember 2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 5. November 2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
2014-07-04: Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. mit Sitz in Neuss nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16. Dezember 2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 5. November 2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
2014-08-04: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23. Juli 2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-11-07: Die Gesellschafterversammlung vom 22. Oktober 2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gesellschafterversammlung) und § 13 (Geschäftsführung) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann auch in diesem Fall Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung ( 181 Alt. 2 BGB) erteilt werden, jedoch nur für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen.