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Lebenshilfe Ostfalen gemeinnützige GmbH

Gemeinnützige Organisation, WfbM, Börde-Schatz-Kästchen..., Bördeschatzkiste, ITE, Landkreis Börde, Zusammenstellung
Adresse / Anfahrt
Jacob-Bührer-Straße 5
39343 Hundisburg
4x Adresse:

Kirchstraße 12a
39340 Haldensleben


Mühlenweg 7
39345 Niedere Börde


Thomas-Müntzer-Straße 8a
39167 Hohe Börde


Schützenstraße 17
39340 Haldensleben


Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2008 hat die Änderung des § 9 (Vertretung) der Satzung beschlossen.

2009-09-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000.000,00 EUR auf 4.500.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt aus Gesellschaftsmitteln. Geschäftsanschrift: Jacob-Bührer-Str. 5, 39343 Hundisburg. 4.500.000,00 EUR.

2011-01-31:
Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2011-02-15:
Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2011-11-28:
Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.

2012-04-19:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hüther, Horst, Wolfenbüttel. Bestellt: Geschäftsführer: Schauder, Bernd, Braunschweig, *17.05.1967, einzelvertretungsberechtigt.

2012-05-14:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Jacob-Bührer-Str. 5, 39343 Hundisburg.

2013-11-11:
Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000.000,00 EUR auf 4.500.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt aus Gesellschaftsmitteln.

2016-03-22:
Einzelprokura: Olms, Nicole, Gardelegen, *17.05.1977.

2018-10-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens. von Amts wegen berichtigt nach Gebietsreform, nun Geschäftsanschrift: Jacob-Bührer-Straße 5, 39343 Haldensleben OT Hundisburg. Neuer Gegenstand: Die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe durch die 'Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbeosndere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfach Behinderter aller Altersstufen, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige, dienen; die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern; Errichten und Betreiben von Wohnheimen und Wohngruppen für behinderte Menschen, Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, Werkstätten für behinderte Menschen, einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben, Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, z.B. auf dem Gebiet des Gaststättengewerbes, insbesondere inklusiver Imbiss-Betriebsabteilungen in Ostfalen und andernorts, Fördergruppen, -einrichtungen und -maßnahmen für behinderte Menschen, Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen, sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Beistand für Angehörige behinderter Menschen, familienentlastende Diensten, Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinden einschließlich Sprachheilkindergärten, Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung, Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher oder mehrfacher Behinderung, um ein bessere Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen und ihrer Angehörigen zu bewirken, Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 58 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 58 Nr. 2 AO sind; die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO.

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