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Lebenshilfe Stollberg gGmbH
09366 Stollberg /Erzgeb.DE
mind. 3 Mitarbeiter
14x HR-Bekanntmachungen:
2009-02-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden geändert: §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand), 5 (Stammkapital). Neue Firma: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH der Regionalvereinigung Stollberg. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten.Dazu gehören z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften). Die Gesellschaft kann solche Einrichtungen selbst schaffen bzw. übernehmen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel- und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Die Gesellschaft wirbt mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Gesellschaft soll eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen pflegen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sein können. Die Gesellschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, in ihrem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten. Neues Stammkapital: 25.564,59 EUR.
2010-03-18:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH der Regionalvereinigung Stollberg, Stollberg, Albert-Schweitzer-Straße 2, 09366 Stollberg/Erzgeb..Einzelprokura: Schreckenbach, Christiane, Stollberg, *16.08.1961; Siegel, Michael, Limbach-Oberfrohna, *05.04.1961.
2011-12-08:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH der Regionalvereinigung Stollberg, Stollberg/Erzgeb., Albert-Schweitzer-Straße 2, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2011 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z. B. Frühfördereinrichtungen, heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Die Gesellschaft kann solche Einrichtungen selbst schaffen bzw. übernehmen. Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z. B. Regel- und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Die Gesellschaft wirbt mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Gesellschaft soll eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen pflegen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sein können. Die Gesellschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, in ihrem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten.
2013-12-05:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH der Regionalvereinigung Stollberg, Stollberg/Erzgeb., Albert-Schweitzer-Straße 2, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Prokura erloschen: Siegel, Michael, Limbach-Oberfrohna, *05.04.1961.
2014-10-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2014 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpadagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen udn betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der Betreuungsangebotsverordnung (BAVO) und ambulante Pflegedienste. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel- und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Die Gesellschaft wirbt mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Offentlichkeit gegenüber den Problemen der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Gesellschaft soll eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen pflegen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sein können.Die Gesellschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, in ihrem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten.
2015-04-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2015 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der BAVO (BAVO= Betreuungsangebotsverordnung), ambulante Pflegedienste und Sozialpädagogische Familienhilfe. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel-und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Einzelprokura: Klaus, Kay-Uwe, Geyer, *04.10.1972.
2015-04-27:
. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der BAVO (BAVO= Betreuungsangebotsverordnung), ambulante Pflegedienste und Sozialpädagogische Familienhilfe. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel-und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Die Gesellschaft wirbt mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Offentlichkeit gegenüber den Problemen der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Gesellschaft soll eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen pflegen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sein können Die Gesellschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, in ihrem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten.
2016-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten, z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der Betreuungsangebotsverordnung), ambulante Pflegedienste und Sozialpädagogische Familienhilfe, Kompetenzentwickler in Schulen (Schulsozialarbeit); Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft; dazu können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel- und/oder Integrativkindergärten und schulische Einrichtungen. Ortsbezeichnung von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Hammer, Barbara, Oelsnitz/Erzgeb., *01.07.1957, einzelvertretungsberechtigt.
2017-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2017 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten, z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der Betreuungsangebotsverordnung, ambulante Pflegedienste, Tagespflege und Sozialpädagogische Familienhilfe, Kompetenzentwickler in Schulen (Schulsozialarbeit); Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft; dazu können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel- und/oder Integrativkindergärten und schulische Einrichtungen.
2019-05-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2019 hat die Änderung der §§ 1 , 5 (Stammkapital), 6 (Dauer und Auflösung der Gesellschaft, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Lebenshilfe Stollberg gGmbH.
2019-09-20:
Prokura erloschen: Klaus, Kay-Uwe, Geyer, *04.10.1972.
2020-04-15:
Änderung der Geschäftsanschrift: Hohensteiner Straße 39, 09366 Stollberg/Erzgeb.
2020-06-30:
Bestellt: Geschäftsführer: Nowosatko, Dirk, Werdau, *05.02.1970, einzelvertretungsberechtigt.
2020-09-08:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hammer, Barbara, Oelsnitz/Erzgeb., *01.07.1957.
2009-02-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden geändert: §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand), 5 (Stammkapital). Neue Firma: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH der Regionalvereinigung Stollberg. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten.Dazu gehören z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften). Die Gesellschaft kann solche Einrichtungen selbst schaffen bzw. übernehmen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel- und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Die Gesellschaft wirbt mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Gesellschaft soll eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen pflegen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sein können. Die Gesellschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, in ihrem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten. Neues Stammkapital: 25.564,59 EUR.
2010-03-18:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH der Regionalvereinigung Stollberg, Stollberg, Albert-Schweitzer-Straße 2, 09366 Stollberg/Erzgeb..Einzelprokura: Schreckenbach, Christiane, Stollberg, *16.08.1961; Siegel, Michael, Limbach-Oberfrohna, *05.04.1961.
2011-12-08:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH der Regionalvereinigung Stollberg, Stollberg/Erzgeb., Albert-Schweitzer-Straße 2, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2011 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z. B. Frühfördereinrichtungen, heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Die Gesellschaft kann solche Einrichtungen selbst schaffen bzw. übernehmen. Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z. B. Regel- und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Die Gesellschaft wirbt mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Gesellschaft soll eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen pflegen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sein können. Die Gesellschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, in ihrem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten.
2013-12-05:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH der Regionalvereinigung Stollberg, Stollberg/Erzgeb., Albert-Schweitzer-Straße 2, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Prokura erloschen: Siegel, Michael, Limbach-Oberfrohna, *05.04.1961.
2014-10-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2014 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpadagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen udn betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der Betreuungsangebotsverordnung (BAVO) und ambulante Pflegedienste. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel- und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Die Gesellschaft wirbt mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Offentlichkeit gegenüber den Problemen der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Gesellschaft soll eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen pflegen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sein können.Die Gesellschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, in ihrem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten.
2015-04-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2015 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der BAVO (BAVO= Betreuungsangebotsverordnung), ambulante Pflegedienste und Sozialpädagogische Familienhilfe. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel-und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Einzelprokura: Klaus, Kay-Uwe, Geyer, *04.10.1972.
2015-04-27:
. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten. Dazu gehören z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der BAVO (BAVO= Betreuungsangebotsverordnung), ambulante Pflegedienste und Sozialpädagogische Familienhilfe. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel-und/oder Integrativkindergärten sowie schulische Einrichtungen. Die Gesellschaft wirbt mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Offentlichkeit gegenüber den Problemen der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Gesellschaft soll eine enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen pflegen, die den Zielen der Gesellschaft förderlich sein können Die Gesellschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, in ihrem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung anzuregen und sie zu beraten.
2016-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten, z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der Betreuungsangebotsverordnung), ambulante Pflegedienste und Sozialpädagogische Familienhilfe, Kompetenzentwickler in Schulen (Schulsozialarbeit); Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft; dazu können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel- und/oder Integrativkindergärten und schulische Einrichtungen. Ortsbezeichnung von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Hammer, Barbara, Oelsnitz/Erzgeb., *01.07.1957, einzelvertretungsberechtigt.
2017-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2017 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger, seelischer und Mehrfachbehinderung aller Altersstufen bedeuten, z.B. Frühfördereinrichtungen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen für Kinder im Schulalter, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Integrationsfirmen und betreute Wohnformen (Wohnstätten, Außenwohngruppen, Ambulant betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften) sowie niederschwellige Betreuungsangebote im Sinne der Betreuungsangebotsverordnung, ambulante Pflegedienste, Tagespflege und Sozialpädagogische Familienhilfe, Kompetenzentwickler in Schulen (Schulsozialarbeit); Förderung des Verständnisses für Menschen mit Behinderung und deren Eingliederung in die Gesellschaft; dazu können weitere Einrichtungen übernommen oder selbst geschaffen werden. Hierzu gehören z.B. Regel- und/oder Integrativkindergärten und schulische Einrichtungen.
2019-05-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2019 hat die Änderung der §§ 1 , 5 (Stammkapital), 6 (Dauer und Auflösung der Gesellschaft, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Lebenshilfe Stollberg gGmbH.
2019-09-20:
Prokura erloschen: Klaus, Kay-Uwe, Geyer, *04.10.1972.
2020-04-15:
Änderung der Geschäftsanschrift: Hohensteiner Straße 39, 09366 Stollberg/Erzgeb.
2020-06-30:
Bestellt: Geschäftsführer: Nowosatko, Dirk, Werdau, *05.02.1970, einzelvertretungsberechtigt.
2020-09-08:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hammer, Barbara, Oelsnitz/Erzgeb., *01.07.1957.