2007-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 13.8.07 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.875.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 2.000.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital und Stammeinlagen), 9 (Geschäftsführung), 11 (Gesellschafterversammlung) und 12 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Lebenshilfe-Werk Magdeburg gemeinnützige GmbH. Neuer Gegenstand: - Förderung, Betreuung, Ausbildung, Beschäftigung und Eingliederung von geistig, körperlich und seelisch behinderten Menschen, - selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, - Pflege und Betreuung alter und pflegebedürftiger und behinderter Menschen (Förderung der Altenhilfe), - Betreuung, Erziehung und Ausbildung junger Menschen (Förderung der Jugendhilfe), - Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, - Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in vorstehenden sozialen Angelegenheiten, - Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, - Förderung der Bildung und Erziehung: insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen und Maßnahmen für behinderte Menschen, wie z. B. Tagesstätten, Fördergruppen, Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnstätten, Kranken- und Pflegedienste, Frühförderung, ergotherapeutische Angebote sowie Angebote der beruflichen Weiterbildung und der Fortbildung für ehrenamtlich Aktive in der Heilpädagogik, Pflege, medizinischer Behandlungspflege, erster Hilfe, Ergotherapie und ähnlichen Bereichen. 2.000.000,00 EUR.
2012-09-24: Die Gesellschafterversammlung vom 7.9.2012 hat die Satzung neu gefasst.
2020-01-24: Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2020 hat die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Lebenshilfe-Werk Magdeburg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Magdeburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (1) Zweck der Körperschaft ist: die Förderung, Betreuung, Ausbildung, Beschäftigung und Eingliederung von geistig, körperlich und seelisch behinderten Menschen (Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich im Sinne von § 53 Nr. 2 AO hilfebedürftig sind; die Pflege und Betreuung alter und pflegebedürftiger und behinderter Menschen (Förderung der Alten- und Behindertenhilfe die Betreuung, Erziehung und Ausbildung junger Menschen (Förderung der Jugendhilfe); die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; die Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in vorstehenden sozialen Angelegenheiten; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung . Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen und Maßnahmen für behinderte und für alte, hilfe- bzw. betreuungsbedürftige Menschen, wie z.B. Tagesstätten, Fördergruppen, Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnstätten und -gruppen (z. B. in besonderen Wohnformen), Pflegediensten einschließlich von Tagespflege, Angebote des ambulanten betreuten Wohnens und der ambulanten Pflege, Frühförderung, Familienentlastende Dienste sowie Angebote der beruflichen Weiterbildung und der Fortbildung für ehrenamtlich Aktive in der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe . Der Satzungszweck wird auch durch Wohnangebote, die sich an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO richten, verwirklicht. Die Gesellschaft darf im Rahmen der Vermögensverwaltung auch Wohnraum an nicht oder noch nicht hilfebedürftige Personen, z.B. im Bereich von Servicewohnungen für noch nicht pflegebedürftige Menschen, bereitstellen und vermieten. (2) Die Gesellschaft kann durch Stiftungsgeschäft Vermögen in den Grenzen von § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung auf eine steuerbegünstigte Stiftung übertragen. (3) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher Zielsetzung beteiligen.
2021-09-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Böhme, Anja, Magdeburg, *21.03.1971; Gruhn, Christian, Magdeburg, *17.01.1979; Konowski, Birgit, Burg, *02.06.1962.