2008-03-26: Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.354,06 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 11 (Geschäftsführung) und 12 (Jahresabschluss). der Satzung beschlossen. § 15 (Schlussbestimmungen) wurde aufgehoben. Neues Stammkapital: 260.000,00 EUR.
2014-01-15: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mitterer, Anita, München, *14.11.1968.
2014-11-28: Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 13 (Liquidation) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Lebenshjlfe-Werkstatt GmbH mit dem Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und das Verfolgen mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb einer Werkstatt für Behinderte. Alle Maßnahmen dienen einer wirksammen Eingliederung Behinderter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) und der dazu erlassenen Werkstättenverordnung (SchwbWV) zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben.
2014-12-12: Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Lebenshilfe-Werkstatt GmbH mit dem Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und das Verfolgen mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb einer Werkstatt für Behinderte. Alle Maßnahmen dienen einer wirksammen Eingliederung Behinderter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) und der dazu erlassenen Werkstättenverordnung (SchwbWV) zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben.