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LebenshilfeOsterholz gGmbh

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Loger Straße 35
27711 Osterholz-Scharmbeck
2x Adresse:

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27711 Osterholz-Scharmbeck


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27711 Osterholz-Scharmbeck


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21 Ansprechpartner/Personen
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mind. 21 Mitarbeiter
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5x HR-Bekanntmachungen:

2010-07-19:
Einzelprokura: Schmidt-Sonnenberg, Stefan, Bremen, *12.08.1967.

2013-11-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Ziffer 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.370.000,00 auf EUR 1.500.000,00 aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.

2016-08-03:
Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft 1) Zweck der Gesellschaft ist 1. die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen, 2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 3. die Förderung der Erziehung und 4. die Förderung des Wohlfahrtswesens. 2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. die Unterhaltung von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen sowie die Vermittlung einer kostenfreien rechtlichen Erstberatung für Menschen mit Behinderungen, 2. die Unterhaltung von Krippen, Kindergärten und Horten sowie Betreuungsangebote für ältere Menschen, 3. außerschulische Betreuungsangebote für Kinder und 4. die Schaffung von inklusiven Begegnungsmöglichkeiten und -räumen. 3) Im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung kann sich die Gesellschaft an Einrichtungen oder Unternehmen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen, weitere gründen oder Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 2 (Gegenstand der Gesellschaft), § 4 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit), § 8 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung), § 10 (Beirat) und § 11 (Auflösung der Gesellschaft und Vermögensbindung) beschlossen.

2020-12-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.11.2020 mit der Lebenshilfe Osterholz - Gebäudeservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osterholz-Scharmbeck verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2022-05-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 sowie eine Änderung in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Zweck der Gesellschaft ist 1. die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen, 2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 3. die Förderung der Erziehung und 4. die Förderung des Wohlfahrtswesens. 2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. die Unterhaltung von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen sowie die Vermittlung einer kostenfreien rechtlichen Erstberatung für Menschen mit Behinderungen, 2. die Unterhaltung von Krippen, Kindergärten und Horten sowie Betreuungsangebote für ältere Menschen, 3. außerschulische Betreuungsangebote für Kinder und 4. die Schaffung von inklusiven Begegnungsmöglichkeiten und -räumen. 3) Im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung kann sich die Gesellschaft an Einrichtungen oder Unternehmen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen, weitere gründen oder Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. 4) Die in Nr. 1 genannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich durch die Erbringung von Service-, Verwaltungs- und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Einrichtungen verwirklicht bzw. von diesen anderen Einrichtungen gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO). a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere Verwaltungsleistungen (u.a. Buchhaltung, Controlling, Personal) und weitere Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise Handwerkerleistungen, Personalgestellungen, sowie Nutzungsüberlassungen von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen. b) Kooperationspartner sind insbesondere aa) die steuerbegünstigten Gesellschaften und Einrichtungen der Lebenshilfe Osterholz, insbesondere der Trägerverein nebst Tochtergesellschaften sowie die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz; bb) weitere steuerbegünstigte Einrichtungen, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen. Hinsichtlich der weiteren steuerbegünstigten Einrichtungen ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag unverzüglich vorgelegt wird.

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