2016-07-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2016. Geschäftsanschrift: St.-Oswald-Str. 2, 83278 Traunstein. Gegenstand des Unternehmens: Ausübung des Berufs des Architekten, des Innenarchitekten, des Landschaftsarchitekten, des Stadtplaners und des Beratenden Ingenieurs in dem Umfang wie in Art. 3 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau näher dargestellt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lechner, Wolfgang, Traunstein, *04.12.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-10-08: Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens "Lechner Architekt e. K." mit dem Sitz in Traunstein und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2016-11-07: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 07.09.2016 sowie Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und Ausgliederungserklärung des übertragenden Einzelkaufmanns, jeweils vom gleichen Tage, das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens "Lechner Architekt e. K." mit dem Sitz in Traunstein übernommen. Die Ausgliederung wurde am 02.11.2016 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.